Die Rezeptgebühr beträgt ab 1. Jänner 2024 € 7,10

Die neue Rezeptgebühr für ein auf einem Kassenrezept verordnetes Medikament beträgt ab 1. Jänner 2024 € 7,10 (bisher € 6,85) pro Packung. Entsprechend der Teuerung wird diese Gebühr aufgrund des „Anpassungsfaktors“ jeweils zu Jahresbeginn angepasst.
Apotheken heben die Rezeptgebühr für die Krankenkassen ein und rechnen diese Gebühr mit den Kassen ab. Beträgt der Privatpreis (inkl. MWSt.) eines Medikaments, welches auf einem Kassenrezept verrordnet wurde, weniger als € 7,10, so wird in der Apotheke selbstverständlich nicht die Rezeptgebühr eingehoben und der Patient bekommt dieses Arzneimittel zum Privatpreis. In jedem Fall muss jedoch bei einem rezeptpflichtigen Medikament, auch wenn es weniger als € 7,10 kostet, vom Arzt ein Rezept ausgestellt werden.


© Apotheke Pottendorf