Montag bis Freitag
07:30 – 12:00
und
14:30 – 18:00 Uhr
Samstag
08:00 – 12:00
Den aktuellen Nachtdienst finden Sie auf der Seite der Apothekerkammer.
Ärztenotruf
141
Vergiftungszentrale
01 / 406 43 43
Rettung
144
Wir finden, unsere Kunden haben das Recht auf persönliche Betreuung!
Unmögliches erledigen wir sofort,
Wunder dauern etwas länger!
Diese Einstellung begleitet uns Tag für Tag, wenn wir bemüht sind,
individuelle Lösungen für Ihre Probleme zu finden.
Die neue Rezeptgebühr für ein auf einem Kassenrezept verordnetes Medikament beträgt ab 1. Jänner 2023 € 6,85 (bisher € 6,65) pro Packung. Entsprechend der Teuerung wird diese Gebühr aufgrund des „Anpassungsfaktors“ jeweils zu Jahresbeginn angepasst.
Apotheken heben die Rezeptgebühr für die Krankenkassen ein und rechnen diese Gebühr mit den Kassen ab. Beträgt der Privatpreis (inkl. MWSt.) eines Medikaments, welches auf einem Kassenrezept verrordnet wurde, weniger als € 6,85, so wird in der Apotheke selbstverständlich nicht die Rezeptgebühr eingehoben und der Patient bekommt dieses Arzneimittel zum Privatpreis. In jedem Fall muss jedoch bei einem rezeptpflichtigen Medikament, auch wenn es weniger als € 6,85 kostet, vom Arzt ein Rezept ausgestellt werden.